Heute hat mal mein Vater den Besuch beim TÜV übernommen
Er wollte nur erfahren, ob die beiden noch nicht verbauten Scheinwerfer eine E-Zulassung haben.
Das Resultat hat mich überrascht: Die Scheinwerfer dürfen weder als Abblendlicht noch als Fernlicht verbaut werden, da sie nur ein verträumtes "A" aufgedruckt haben. Diese "A" steht wohl für Park- und Begrenzungslicht. Fragt mich nicht wieso dann eine H4 in dem Gehäuse ist, diese Glühlampe ist eigentlich nur für Abblend- bzw. Fernlicht da.
Also bleiben nun die oberen Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht (die haben nämlich schon "HCR" aufgedruckt) und die unteren neuen Scheinwerfer werden für das Standlicht eingebaut.
Problematisch ist nur noch, das bei den Dodge bei eingeschaltetem Abblendlicht auch gleichzeitig das Standlicht mitleuchtet.
Weiss jemand, wie der TÜV dies findet?
Er wollte nur erfahren, ob die beiden noch nicht verbauten Scheinwerfer eine E-Zulassung haben.
Das Resultat hat mich überrascht: Die Scheinwerfer dürfen weder als Abblendlicht noch als Fernlicht verbaut werden, da sie nur ein verträumtes "A" aufgedruckt haben. Diese "A" steht wohl für Park- und Begrenzungslicht. Fragt mich nicht wieso dann eine H4 in dem Gehäuse ist, diese Glühlampe ist eigentlich nur für Abblend- bzw. Fernlicht da.
Also bleiben nun die oberen Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht (die haben nämlich schon "HCR" aufgedruckt) und die unteren neuen Scheinwerfer werden für das Standlicht eingebaut.
Problematisch ist nur noch, das bei den Dodge bei eingeschaltetem Abblendlicht auch gleichzeitig das Standlicht mitleuchtet.
Weiss jemand, wie der TÜV dies findet?
"Ich glaube langsam muss ich euch erklären, warum die immer durch's Fenster einsteigen:
Ganz einfach bei einem Rennwagen sind die Türen zugeschweisst, damit sie nicht aufgehen."
- Erzähler (I,2) -
Ganz einfach bei einem Rennwagen sind die Türen zugeschweisst, damit sie nicht aufgehen."
- Erzähler (I,2) -